NEU A G B Tr ad in g Te rm s 33 9 Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht 10 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefah renübergang Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den 478 479 BGB bleibt unberührt sie beträgt fünf Jahre gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache 8 Gesamthaftung 1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 7 vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags schluss wegen sonstiger Pflichtverletzungen wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß 823 BGB und soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt Insbesonde re haften wir nicht für Rechtsverletzungen Dritter bei Eigenaufmachungen des Käufers 2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder einge schränkt ist gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unse rer Angestellten Arbeitnehmer Mitarbeiter Vertreter und Erfüllungsgehilfen 9 Eigentumsvorbehalt 1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware Vorbehaltsware bis zum Ein gang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor Bei vertragswid rigem Verhalten des Käufers insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag Pfänden wir die Vorbehaltsware ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt der Verwertungserlös ist auf die Verbindlich keiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen 2 Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln insbesondere ist er verpflichtet diese auf eigene Kosten gegen Feuer Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern Sofern Wartungs und Inspektionsarbeiten er forderlich sind muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen 3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware insbesondere Pfändungen hat der Käu fer auf unser Eigentum hinzuweisen eine Beeinträchtigung unserer Rechte bestmöglich abzuwehren sowie uns unverzüglich zu benachrichtigen damit wir unsere Eigentums rechte durchsetzen können und hierfür notwendige Unterlagen zu übergeben Soweit der Dritte nicht in der Lage ist uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gericht lichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten haftet hierfür der Käufer 4 Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräu ßern und oder zu verwenden Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind un zulässig Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließ lich Mehrwertsteuer unserer Forderung ab und zwar unabhängig davon ob die Kaufsa che ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist wir nehmen die Abtretung hiermit an Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unbe rührt Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt Ist dies aber der Fall so können wir verlangen dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner Dritten die Abtretung mitteilt 5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegen ständen verarbeitet so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware Rechnungsendbetrag inklusive Mehrwertsteuer zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung Für die durch Verarbei tung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar ver mischt so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware Rechnungsendbetrag inklusive Mehrwertsteuer zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung Erfolgt die Vermischung in der Weise dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist so gilt als vereinbart dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt die Übertragung nehmen wir hiermit an Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück ge gen einen Dritten erwachsen 6 Wir verpflichten uns die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 übersteigt die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns 10 Datenschutz 1 Der Käufer wird gemäß Bundesdatenschutzgesetz Mediendienstestaatsvertrag und Teledienstedatenschutzgesetz darauf hingewiesen dass die im Zusammenhang mit sei ner Geschäftsbeziehung zu uns generierten Daten für unsere Zwecke gespeichert bear beitet und genutzt werden Ohne vorherige Zustimmung werden keine Nutzerangaben an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwertet dies gilt jedoch nicht wenn dies zur Erfüllung gesetzlicher und oder behördlicher Vorgaben auch solche denen wir uns freiwillig unterworfen haben zur Verteidigung oder zum Schutz unserer Rechte oder der unserer Kunden und zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Behebung tech nischer Schwierigkeiten erforderlich ist Mit den Kundendaten werden wir im Einklang mit den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutz gesetzes verfahren 2 Der Käufer verpflichtet sich alle im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben sowie diese vor Zugriff und Missbrauch durch nicht berechtigte Personen sicher zu schützen und zu verwahren 11 Gerichtsstand anzuwendendes Recht Erfüllungsort 1 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz wir sind jedoch berechtigt den Käufer auch an seinem Wohn und oder Geschäftssitz zu verklagen 2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland die Geltung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen 3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort

Vorschau folia Neuheitenkatalog 2017 Seite 35
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