AGB A G B Tr ad in g Te rm s 21 a Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert wobei wir als Hersteller gelten Bleibt bei einer Verarbeitung Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten vermischten oder verbundenen Waren Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware b Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden For derungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab Wir nehmen die Abtretung an Die in Abs 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen c Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt Wir verpflichten uns die Forderung nicht einzuziehen solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt kein Mangel seiner Leis tungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem Abs 3 geltend machen Ist dies aber der Fall so können wir ver langen dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern Dritten die Abtretung mitteilt Au ßerdem sind wir in diesem Fall berechtigt die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen d Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben 7 Mängelansprüche des Käufers 1 Für die Rechte des Käufers bei Sach und Rechtsmängeln einschließlich Falsch und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Mon tageanleitung gelten die gesetzlichen Vorschriften soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sonder vorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher Lieferantenregress gem 478 479 BGB 2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet Homepage öffentlich bekannt gemacht wurden 3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen ob ein Mangel vorliegt oder nicht 434 Abs 1 S 2 und S 3 BGB Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter z B Werbeaussagen übernehmen wir jedoch keine Haftung 4 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs und Rügepflichten 377 381 HGB nachgekommen ist Zeigt sich bei der Lieferung der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen In je dem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen Versäumt der Käufer die ordnungsgemä ße Untersuchung und oder Mängelanzeige ist unsere Haftung für den nicht bzw nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen 5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft können wir zunächst wählen ob wir Nach erfüllung durch Beseitigung des Mangels Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache Ersatzlieferung leisten Unser Recht die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern bleibt unberührt 6 Wir sind berechtigt die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt Der Käufer ist jedoch berechtigt einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten 7 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben Die Nacherfüllung be inhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren 8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport Wege Arbeits und Materialkosten nicht Ausbau und Einbaukosten tragen wir wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt Andernfalls kön nen wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten insbesondere Prüf und Transportkosten ersetzt verlangen es sei denn die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar 9 In dringenden Fällen z B bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Ab wehr unverhältnismäßiger Schäden hat der Käufer das Recht den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendun gen zu verlangen Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich nach Möglichkeit vorher zu benachrichtigen Das Selbstvornahmerecht besteht nicht wenn wir berechtigt wären eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern 10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht 11 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw Ersatz vergeblicher Aufwen dungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen 12 Sollen Waren bedruckt geliefert werden so ist der Käufer verpflichtet die ihm vorgelegten Druck oder Ausführungsvorlagen sorgfältig zu prüfen notwendige Korrekturen zu vermerken und die Druckfreigabe mittels Unterschrift zu bestä tigen Ein Mangel des Drucks ist in diesem Fall insoweit ausgeschlossen als der Druck der freigegebenen Druckvorlage entspricht 13 Bei Sonderanfertigungen sind produktionsbedingt unvermeidbare Mehr oder Minderlieferungen von bis zu 10 der Bestellmenge zulässig Der geschul dete Kaufpreis verringert oder erhöht sich dementsprechend 14 Produktionsbedingt unvermeidbare Mengen Gewichts und Maßabwei chungen sind im Übrigen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig Entsprechendes gilt für branchenübliche Toleranzen beim Zuschnitt 8 Sonstige Haftung 1 Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften 2 Auf Schadensersatz haften wir gleich aus welchem Rechtsgrund im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Bei einfacher Fahr lässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetz lichen Vorschriften z B für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten nur a für Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit b für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Ver tragspflicht Verpflichtung deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens begrenzt 3 Die sich aus Ziffer 8 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw zugunsten von Personen deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben Sie gelten nicht soweit wir ei nen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaf tungsgesetz 4 Wegen einer Pflichtverletzung die nicht in einem Mangel besteht kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen wenn wir die Pflichtverletzung zu vertre ten haben Ein freies Kündigungsrecht des Käufers insbesondere gem 651 649 BGB wird ausgeschlossen Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen 9 Verjährung 1 Abweichend von 438 Abs 1 Nr 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung Soweit eine Abnahme vereinbart ist beginnt die Verjährung mit der Abnahme 2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragli che und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers die auf einem Mangel der Ware beruhen es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetz lichen Verjährung 195 199 BGB würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjäh rung führen Schadensersatzansprüche des Käufers gem Ziffer 8 2 Satz 1 und Satz 2 a sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen 10 Rechtswahl und Gerichtsstand 1 Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts insbesondere des UN Kaufrechts 2 Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs juristische Person des öffent lichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis un mittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Wen delstein Entsprechendes gilt wenn der Käufer Unternehmer iSv 14 BGB ist Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt Klage am Erfüllungsort der Lieferver pflichtung am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben Vorrangige ge setzliche Vorschriften insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt

Vorschau Folia Neuheitenkatalog 2019/20 Seite 23
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